Krankenkassen

Zusatzbeitrag der BKK  

Der Zusatzbeitrag ist unter den Betriebskrankenkassen relativ stark verbreitet. In 2009 verlangte die Gemeinsam BKK als erste Krankenkasse überhaupt einen Zusatzbeitrag. Ab 2010 folgten dann zahlreiche weitere Betriebskrankenkassen. Die Höhe der Zusatzbeiträge erstreckt sich von 6,50 Euro bis 15 Euro monatlich. Einige Betriebskrankenkassen wollen ihre Versicherten in 2012 entlasten und die Zusatzbeiträge vollständig abschaffen. 

Weniger Zusatzbeiträge für 2012 angekündigt

Mit Hilfe der Zusatzbeiträge versuchen die gesetzlichen Krankenkassen ihre finanziellen Defizite wieder auszugleichen. Seit Anfang 2009 gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen Einheitsbeiträge, die über den Gesundheitsfonds verteilt werden. Reichen die Mittelzuweisungen des Gesundheitsfonds an eine Krankenkassen nicht aus, um die Ausgaben zu decken, dürfen diese einen Zusatzbeitrag verlangen. Dabei können die Zusatzbeiträge pauschal in beliebiger Höhe festgesetzt werden. Durch Fusionen, die Gesundheitsreform und das Arzneimittel-Spargesetz konnten die Finanzen vieler Krankenkassen stabilisiert werden. Wie die aktuelle Liste der Zusatzbeiträge zeigt, erheben daher in 2012 weniger BKK einen Zusatzbeitrag als noch 2011. Zudem werden 2012 mindestens sechs Betriebskrankenkassen eine Prämie ausschütten. 

BKK Sonderkündigungsrecht

Gesetzlich Versicherten steht bei Einführung von Zusatzbeiträgen ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies erlaubt den Mitgliedern, durch den erhobenen Zusatzbeitrag, kurzfristig die Krankenkasse zu wechseln. Allerdings gehen Experten davon aus, dass Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig zur Normalität werden.

Der BKK-Bundesverband besteht aus mehr als 100 Betriebskrankenkassen. Insgesamt sind dort 13 Millionen Menschen versichert. Das sind über 18 Prozent aller gesetzlich versicherten Bürger. Der BKK-Bundesverband besteht seit dem Jahr 1908 und gliedert sich in sieben Landesverbände auf.

Zusatzbeiträge der Betriebskrankenkassen