Zusatzbeitrag BKK advita

Auch die BKK advita erhebt seit dem 1. Februar 2010 einen Zusatzbeitrag für ihre Mitglieder. Zunächst betrug der zusätzliche Beitrag acht Euro monatlich. Nun zahlen Mitglieder der BKK advita 6,50 Euro im Monat zusätzlich, sofern sie die Leistungen ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen möchten.

Zusatzbeitrag laut Satzung

Laut §10 Absatz IV der Satzung, wird die Zahlung des Zusatzbeitrages vierteljährlich fällig. Für den abgelaufenen Zeitraum zahlen die Versicherten der BKK advita immer zum 15. des letzten Monats im Quartal rückwirkend für das letzte Vierteljahr. Zum ersten Mal wurde die Zahlung des Zusatzbeitrages zum 15. März 2010 fällig. 2011 betrug der Zusatzbeitrag zunächst weiterhin acht Euro. Zum 1. Juli 2011 erfolgte eine Reduzierung auf 6,50 Euro. Eine Sonderregelung für den Zusatzbeitrag gibt es im Rahmen der Familienversicherung. Angehörige, die kostenfrei familienversichert sind, müssen keinen Zusatzbeitrag zahlen.

Zahlung der Zusatzbeiträge

Die Versicherten der BKK advita haben verschiedene Varianten, aus denen sie ihre Zahlungsart auswählen können. Möglichkeiten der Zahlung sind zum Beispiel die Einzugsermächtigung und der Dauerauftrag. Letzterer überweist den zu zahlenden Betrag regelmäßig automatisch zum festgelegten Termin in die Krankenkasse. Mit einer Einzugsermächtigung hingegen bucht die BKK advita den Zusatzbeitrag vom Konto ab. Dies geschieht immer zur Fälligkeit, also vierteljährlich an den zuvor genannten Terminen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit der Einzel-Überweisung, wobei eine einzelne manuelle Überweisung stattfindet, sowie die Online- Überweisung. Bei der Online-Überweisung ist die Voraussetzung das Online-Banking, über welches dann die Überweisung geschieht. Weitere Varianten sind die Online-Lastschrift, wobei die Bankdaten im Voraus angegeben werden, und die Zahlung per MicroMoney. Im Rahmen der Zahlungsart MicroMoney zahlt der Versicherte ohne Girokonto sowie ohne Kreditkarte.

Weitere Kosten verhindern

Tobias Palm, der Marketingleiter der BKK advita äußerte, dass der Zusatzbeitrag rechtzeitig erhoben wurde, damit das Leistungsangebot und der Service der Krankenkasse im selben Umfang wie zuvor erhalten bleiben kann. Durch diesen schnellen Beschluss konnte der Zusatzbeitrag der BKK advita auf zuerst acht Euro und später 6,50 Euro monatlich begrenzt bleiben.

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