Zusatzbeitrag BKK für Heilberufe

Die BKK für Heilberufe erhob von ihren Mitgliedern einen pauschalen Zusatzbeitrag von zehn Euro. Die Erhebung dieses zusätzlichen Beitrages erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2011. Zuvor galt ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag von ein Prozent des Bruttoeinkommens. Der hohe Zusatzbeitrag hat bei der BKK für Heilberufe zu hohen Mitgliederverlusten geführt, sodass die Betriebskrankenkasse zum 31.12.2011 geschlossen wurde.

Kasse ab Januar 2012 geschlossen

In den Medien tauchten immer wieder Meldungen auf, nach denen die BKK für Heilberufe kurz vor der Insolvenz stünde. Diese Gerüchte die Betriebskrankenkasse wurden zunächst stark dementiert. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und der Zusatzbeitrag seien ausreichend. Schließlich war eine Pleite aber nicht mehr zu umgehen. 

Die BKK für Heilberufe ist nach der City BKK die zweite gesetzliche Krankenkasse in Deutschland, welche aufgrund von finanziellen Problemen schließen muss. Der Zusatzbeitrag hatte dazu geführt, dass der Beitriebskrankenkasse zahlreiche Versicherte abhanden gekommen sind. Die rund 130.000 verbliebenen Versicherten der BKK für Heilberufe können zu einer Krankenkasse ihrer Wahl wechseln. Erfolgte dieser Schritt nicht, werden die Mitglieder automatisch bei einer beliebigen Kasse versichert.

Information zur Schließung der BKK für Heilberufe 

Alle Versicherten wurden schriftlich über die Schließung der BKK für Heilberufe informiert. Anbei wurde ein Formular für den Wechsel beigelegt. Zudem erhielten die Mitglieder eine Liste mit allen Krankenkassen, zu welchen sie wechseln können. Für besondere Fragen wurde eine Kundenhotline eingerichtet.

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