Zusatzbeitrag BKK Phoenix

Die seit 1856 bestehende Betriebskrankenkasse Phoenix, kurz BKK Phoenix, erhebt seit dem 01. Januar 2010 pauschal einen Zusatzbeitrag von acht Euro monatlich für alle zahlenden Mitglieder. Familienversicherte sind von den Zusatzbeiträgen ausgeschlossen. Diese Beitragsanpassung wurde am 16. Februar 2010 durch das Bundesversicherungssamt (BVA) genehmigt. Der zusätzliche Beitrag wurde zum ersten Mal am 20. März 2010 fällig.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betreuen in vier Geschäftsstellen Versicherte und Mitglieder, die von der Erhebung des Zusatzbeitrages betroffen sind. Laut eigenen Angaben hatte die BKK Phoenix seit Einführung des Gesundheitsfonds Mindereinnahmen von etwa 1,3 Millionen Euro zu verkraften. So war man gemäß Paragraph 242 SGB V schließlich gezwungen einen Zusatzbeitrag zu erheben. Auch 2012 wird die BKK Merck den pauschalen Zusatzbeitrag von acht Euro von ihren Mitgliedern verlangen, um so ihre Finanzierung sichern zu können. 

Vierteljährliche Zahlungen

Die Zahlungen werden vierteljährlich fällig. Jeweils zum 20. des letztes Monats eines Quartals müssen somit 24 Euro gezahlt werden. Den Versicherten wurde bis zur ersten Fälligkeit der Zusatzbeiträge ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Mit dem war es möglich, den Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen und sich für eine andere Krankenkasse zu entscheiden. Somit musste auch im Hause der BKK Merck zunächst ein Rückgang der Versichertenzahl verzeichnet werden. Hauptsächlich im Bereich der Geringverdiener wechselten offenbar viele zu anderen Krankenkassen, um dem Zusatzbeitrag zu entgehen.

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