Zusatzbeitrag BKK Publik
Seit dem 01.01.2010 erhebt auch die Betriebskrankenkasse Publik einen Zusatzbeitrag. 2010 war dieser noch einkommensabhängig und lag bei einem Prozent des Bruttoeinkommens. 2011 jedoch änderte die Krankenkasse den Zusatzbeitrag auf pauschal acht Euro im Monat. Auch in 2012 wird dieser Beitrag für die Mitglieder fällig. Der Zusatzbeitrag ist ebenso für die meisten Geringverdiener zu zahlen, jedoch erhalten diese einen Sozialausgleich, der durch Steuermittel finanziert und vom Arbeitgeber beziehungsweise Rententräger durchgeführt wird.
Zahlung des Zusatzbeitrages
Die Zahlung des Zusatzbeitrages erfolgt jeweils immer für ein Quartal. Die Abbuchung erfolgt im letzten Monat eines Quartals. Es gibt zwei Zahlungsmöglichkeiten. Zum einen kann man das Geld quartalsweise selber überweisen. Der Nachteil ist jedoch, dass man regelmäßig zur Bank gehen muss und die Zahlungstermine nicht versäumen darf. Unterzeichnet man hingegen eine Einzugsermächtigung, wird das Geld monatlich vom Konto des Versicherten abgebucht. Es werden bei dieser Zahlungsmethode jedoch keine zusätzlichen Rabatte gewährleistet.
Gründe für die Zusatzbeiträge sind Defizite im Finanzhaushalt der jeweiligen Kassen und generelle Defizite im Gesundheitsfonds. Hat eine Krankenkasse nicht genug finanzielle Rücklagen, auf die sie zurückgreifen kann, hat sie die gesetzliche Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben.