Prämie BKK Würth
Gute Nachrichten für die Versicherten der BKK Würth: 2012 wird die Betriebskrankenkasse zunächst keinen Zusatzbeitrag erheben. Die Betriebskrankenkasse konnte in den letzten Jahren eine sehr positive Bilanz aufweisen, sodass die Mitglieder bereits 2010 rückwirkend für 2009 eine Prämie von bis zu 120 Euro ausgeschüttet bekamen. Auch 2011 für 2010 fand eine rückwirkende Prämienausschüttung statt. Auch im Jahr 2012 hat die Krankenkasse eine rückwirkende Prämienausschüttung (für 2011) angekündigt. Über die Höhe der Prämie soll im Frühjahr entschieden werden.
2012 vorerst kein Zusatzbeitrag
Während bereits mehrere gesetzliche Krankenversicherungen einen Zusatzbeitrag erheben, verfolgt die BKK Würth einen ganz anderen Kurs. Die Betriebskrankenkasse konnte im Jahr 2010 einen Überschuss in Millionenhöhe erwirtschaften und kann daher für 2012 einen Zusatzbeitrag ausschließen. Hintergrund für diese positive Bilanz sei laut BKK Würth eine verantwortungsvolle Finanzpolitik, sodass ein stabile Haushaltslage gewährleistet werden könne.
Prämien-Anspruch mit Bedingungen verknüpft
Um ihre Versicherten an dem beträchtlichen Gewinn des Vorjahres teilhaben zu lassen, hatte der Vorstand der BKK Würth bereits im Winter 2008 bzw. 2009 beschlossen, den Versicherten eine Prämie auszuschütten. Dabei wurde festgelegt, dass Versicherungsnehmer nur dann Anspruch auf die Bonussumme haben, sofern sie mindestens 30 Kalendertage lang bei der BKK Würth versichert waren.
Kalendertage, an denen eine Beitragsfreiheit bestand oder an denen der Beitrag durch Dritte getragen wurde, werden hierfür nicht angerechnet. Zudem sind Versicherte, die sich im Rückstand ihrer Beitragszahlungen befinden von der Prämienzahlung ausgeschlossen. Die Prämie wird jedoch mit den noch ausstehenden Summen verrechnet.
Laut der BKK Würth wurde die Prämie auf Basis der Kalendertage des Jahres 2009 und 2010 berechnet. Ist ein Versicherter somit nur einen Teil des Jahres 2009 oder 2010 bei der BKK Würth versichert gewesen, hatte er keinen Anspruch auf die Höchstprämie. Seine Rückzahlungen wurden anteilig auf Basis der Kalendertage der Mitgliedschaft berechnet. Auch hier galt: Für beitragsfreie Tage oder Tage, an denen der Beitrag durch Dritte geleistet wurde, bestand kein Anspruch auf eine Prämie.