Zusatzbeitrag Deutsche BKK

Die Deutsche Betriebskrankenkasse, kurz Deutsche BKK hat als eine der ersten deutschen Krankenkasse einen Zusatzbeitrag eingeführt. Die Krankenkasse erhebt seit dem 1. Februar 2010 einen zusätzlichen Beitrag, welcher für die Mitglieder erstmals am 20. März 2010 fällig wurde. Die Deutsche BKK konnte ihre Finanzlage im vergangenen Jahr erheblich verbessern. In 2012 wird sie daher die Zusatzbeiträge abschaffen.

Die Höhe des Beitrages beträgt acht Euro im Monat, welcher pauschal von den Mitgliedern erhoben wird. Diesen Beitrag kann eine Krankenkasse abverlangen, ohne zuvor eine Einkommensprüfung durchgeführt zu haben. Somit müssen alle Mitglieder unabhängig vom Einkommen denselben Zusatzbeitrag zahlen. Für familienversicherte Kinder und Ehegatten fallen die Zusatzbeiträge jedoch nicht an.

Kündigungswelle

Fast eine Million Mitglieder der Deutschen BKK sind von den Zusatzbeiträgen betroffen. Die Versicherten reagierten prompt darauf: Schon am 5. Februar 2010 waren mehr als 1.000 Kündigungen bei der Versicherung eingegangen.

Zusatzbeitrag 2012

Vom Verwaltungsrat der Deutschen BKK heißt es, dass die Kasse regelmäßig prüfe, ob eine Abschaffung der Zusatzbeiträge möglich sei. Für 2012 kann die Betriebskrankenkasse zwar festlegen, dass der Zusatzbeitrag gestrichen wird. Wann genau dies geschehen wird, ist aber noch nicht bekannt. Laut Deutsche BKK war der Zusatzbeitrag in 2010 nötig, um die Qualität und den Umfang ihrer Leistungen zu gewährleisten.

Sonderkündigungsrecht

Versicherte, die den Zusatzbeitrag nicht hinnehmen wollten, hatten bis zum 20. März 2010 ein Sonderkündigungsrecht, mit welchem sie die die Deutsche BKK außerordentlich kündigen konnten. Sollte die Deutsche BKK ihren Zusatzbeitrag noch weiter erhöhen so tritt das Sonderkündigungsrecht erneut in Kraft. Somit haben die Versicherten das Recht, ihren Versicherungsvertrag bis zur ersten Fälligkeit des erhöhten Beitrags zu kündigen. 

Würden Sie wechseln, wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhebt?
Ja
Nein
Vielleicht