Zusatzbeitrag Gemeinsame BKK (GBK) 

Die Gemeinsame BKK hat in den Jahren 2009 und 2010 einen Zusatzbeitrag erhoben, um Defizite auszugleichen. Allerdings reichte das Geld für die kleine Krankenkasse nicht aus, sodass diese Ende 2010 kurz vor der Insolvenz stand. Durch eine Fusion mit der mhpluss BKK zum 1.1.2011 wurde die Krankenkasse aufgelöst. Die Versicherten müssen seither keinen Zusatzbeitrag mehr zahlen. 

Kündigung nach Zusatzbeitrag

Die Gemeinsame BKK begründete die Erhebung des Zusatzbeitrages mit den geringen Einnahmen nach der Zuteilung durch den Gesundheitsfonds. Außerdem gäbe es hohe Ausgaben für ambulante sowie für stationäre Behandlungen. Auch steigende Arzneimittelkosten waren ein Grund für den hohen finanziellen Mehrbedarf der Krankenkasse.

Zahlungsmodalitäten

Bei der Gemeinsamen BKK gibt es zwei Möglichkeiten den Beitrag zu zahlen. Zum Einen kann der Zusatzbeitrag per Einzugsermächtigung gezahlt werden. Zum Anderen haben Versicherte der Gemeinsamen BKK die Möglichkeit einen Dauerauftrag über ihre Bank einzurichten. Die Bezahlung erfolgt anders als bei den allgemeinen Beiträgen zur Krankenversicherung, welche vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleichen Teilen gezahlt wird und dessen Überweisung durch den Arbeitgeber stattfindet. Den Zusatzbeitrag muss jedes Mitglied selbstständig zahlen.

Da in der Öffentlichkeit oft die schlechte Wirtschaftlichkeit der Krankenkassen kritisiert wird, hat die Gemeinsame BKK eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Diese sollte die Finanzen der Kasse prüfen. Durch die Gesellschaft wurde ein wirtschaftlich effektiver Umgang der Gemeinsamen BKK mit den Mitgliedsbeiträgen erklärt.

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