Zusatzbeitrag Novitas BKK

Am 01. April 2010 fusionierte die Novitas BKK mit der Betriebskrankenkasse Krupp Thyssen und Partner, kurz ktpBKK. Die neue Versicherung läuft weiterhin unter dem Namen Novitas BKK. Seit der Fusion verfügt die Novitas BKK über eine Mitgliederzahl von rund 470.000 Personen und bildet seitdem die achtgrößte Betriebskrankenkasse in Deutschland. Mit dem Zusammenschluss haben sich zwei sehr traditionsreiche Krankenkassen vereinigt.

Keine Zusatzbeiträge in 2012

Jedoch reichten auch nach der Fusion die Gelder in der Kasse zunächst nicht aus und die Novitas BKK kam 2010 nicht um einen Zusatzbeitrag herum. Dieser wurde ursprünglich mit Wirkung der Fusion für den 1. April 2010 angekündigt und beträgt acht Euro im Monat. Die tatsächliche Einführung der Zusatzbeiträge wurde jedoch auf den 1. Juli 2010 verschoben. Da es sich um einen pauschalen Beitrag handelte, muss die Krankenkasse keine Einkommensprüfung ihrer Mitglieder vornehmen und ersparte sich bürokratischen Aufwand. Zum 1. Januar 2011 hat die Novitas BKK den Zusatzbeitrag wieder abgeschafft. Und auch in 2012 müssen Versicherte der Novitas Betriebskrankenkasse wohl mit keinen zusätzlichen Beiträgen rechnen.

Sonderkündigung

Lange Zeit war unklar, wann der Beitrag das erste mal für die Mitglieder fällig wird. Im Falle der Novitas BKK mussten die Mitglieder den Zusatzbeitrag erstmalig zum 8. Oktober 2010 zahlen. Mit diesem Termin endete die Frist zur Sonderkündigung. Entsprechende Mitteilungen wurden im August 2010 an die an die Versicherten verschickt. Durch das Sonderkündigungsrecht hatten die Mitglieder der Krankenkasse die Möglichkeit die Krankenkasse außerordentlich zu kündigen. Das Recht tritt erst dann wieder in Kraft, sofern die Novitas BKK beschließt, einen Zusatzbeitrag einzuführen. 

Rabatte & Ratenzahlung

Die Novitas BKK machte für einkommensschwächere Mitglieder die Zahlung des Zusatzbeitrags in Raten möglich. Dagegen gab es keine Rabatte oder Prämien bei der Novitas BKK für etwaige Vorauszahlungen mehrerer Monatszusatzbeiträge. Rabatte durften nur in begrenztem Umfang auf die Zahlung der Zusatzbeiträge gewährt werden, beispielsweise bei Vorauszahlung. Prämien, um die Mitglieder bei der Krankenkasse zu halten und von ihrem Sonderkündigungsrecht abzuhalten sind nach einer Entscheidung des Bundesversicherungsamtes nicht zulässig.

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