Krankenkassen

Zusatzbeitrag der Ersatzkassen

Das Jahr 2012 ist für die Ersatzkassen mit auffallenden Veränderungen verbunden. Zum 1. Januar 2012 fusionierte die DAK zur DAK Gesundheit. Die DAK war erste Ersatzkassem welche einen monatlichen Zusatzbeitrag von acht Euro verlangte. Nun wird es die Zusatzbeiträge ab April 2012 nicht mehr geben. Auch die KHH-Allianz wird den Zusatzbeitrag von acht Euro im Monat streichen. Bisher sind die Barmer GEK und Techniker Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag ausgekommen. Dies wird sich auch im Jahr 2012 vorerst nicht ändern. 

Finanzen der Krankenkassen

Mittels der Zusatzbeiträge versuchen die gesetzlichen Krankenkassen ihre finanziellen Defizite auszugleichen. Über den Gesundheitsfonds werden seit 2009 Einheitsbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen verteilt. Diese dürfen einen Zusatzbeitrag erheben, wenn die Mittelzuweisungen des Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Der Zusatzbeitrag darf in unbegrenzter Höher erhoben werden. Geringverdiener erhalten jedoch einen Sozialausgleich.

Sonderkündigungsrecht

Erhebt eine gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, so steht allen Versicherten ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht zu. Dieses erlaubt einen kurzfristigen Wechsel der Krankenkasse. Experten vermuten jedoch, dass zukünftig Zusatzbeiträge zur Normalität aller gesetzlichen Krankenkassen werden.

Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) ist eine Interessenvertretung und ein Dienstleistungsunternehmen aller Ersatzkassen. Insgesamt sind 24 Millionen Menschen bei den Ersatzkassen versichert. Der vdek wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen “Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)” in Eisenach gegründet. Der Hauptsitz des Verbandes befindet sich seit dem 29. Juni 2009 in Berlin.

Prämien

Wenn eine Krankenkasse mit den Geldern des Gesundheitsfonds gut auskommt und sogar ein finanzielles Polster anlegt, kann sie den Mitgliedern Beiträge erstatten. Unter den Ersatzkassen gibt es eine solche Prämienausschüttung bei der Bremer Handelskrankenkasse hkk. Sie ist die einzige gesetzliche Krankenkasse, welche die vierte Prämie in Folge ausschütten kann.