Zusatzbeitrag KKH Allianz
Zum 1. März 2010 hat auch die Ersatzkrankenkasse KKH Allianz einen Zusatzbeitrag pauschal von acht Euro erhoben. Dies wurde am 25. Februar 2010 auf einer Sitzung in Hannover beschlossen. Der Zusatzbeitrag wurde erstmals am 15. April 2010 fällig. Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) und die KKH-Allianz waren die beiden ersten größeren Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erhoben haben. Ab März 2012 verlangt die KKH Allianz keine Zusatzbeiträge mehr von ihren Mitgliedern.
Keine Zusatzbeiträge ab März 2012
Der Zusatzbeitrag der KKH Allianz war Anfang 2010 notwendig geworden, nachdem die KKH-Allianz ein deutliches Defizit im Haushalt zu verzeichnen hatte. Ingo Kailuweit, der Vorstandsvorsitzende der KKH Allianz, hatte damals geäußert, dass das zu dieser Zeit herrschende Minus im Gesundheitsfonds für die Erhebung des Zusatzbeitrags verantwortlich sei. Auch 2011 erhob die KKH-Allianz noch einen Zusatzbeitrag von pauschal acht Euro. In 2012 ändert sich dies jedoch grundlegend. Der Ersatzkasse gelingt es nach eigenen Angaben ab März 2012 ohne Zusatzbeiträge auszukommen. Dabei bleibt das ursprüngliche Leistungsspektrum vollständig erhalten.
Die Ersatzkrankenkasse KKH Allianz ist die viertgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Die Krankenkasse betreut rund 500.000 Familienversicherte und über 1,5 Millionen Mitglieder, die von dem Zusatzbeitrag betroffen sind. Alle Beiträge der Mitglieder fließen zunächst in den Gesundheitsfonds. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Zusatzbeitrag der Mitglieder erhoben werden muss, wenn Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds für eine Krankenkasse nicht ausreichen.
Sonderkündigungsrecht
Bei Einführung des Zusatzbeitrages hatten die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht für den Wechsel in eine andere Krankenkasse. Mitglieder der KKH Allianz hatten demnach bis zum 15.04.2010 Zeit davon Gebrauch zu machen. Wer diesen Termin einhielt, konnte dem Zusatzbeitrag entgehen. Nach diesem Termin ist eine reguläre Kündigung nur noch für Mitglieder möglich, die zum Zeitpunkt der Kündigung seit mindestens 18 Monaten bei der KKH Allianz versichert sind.