Zuschläge der Krankenkassen
Bis zu 225 Euro Strafe für Zusatzbeitrag-Verweigerer
Mittwoch, 18. Aug 2010, 13:05
Zusatzbeitrag-Verweigerer machen Krankenkassen zu schaffen.
Mit der Gesundheitsreform sollte die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen gesichert werden. Der Zusatzbeitrag ist eine Maßnahme fehlende Mittel aus dem Gesundheitsfonds auszugleichen und den Krankenkassen weiterhin ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Jedoch lässt sich seit kurzem der Unmut der Versicherten über den Zusatzbeitrag in Zahlen ausdrücken. Bis zu 30 Prozent der Kassenpatienten waren nämlich bisher noch unwillig einen Zusatzbeitrag zu zahlen. Bisher waren Zahlungserinnerungen und mündliche Mahnungen die einzigen Mittel der Krankenkassen ihre Mitglieder zur Zahlung zu bewegen. Mit dem geplanten Säumniszuschlag wollen die Gesundheitsminister nun den gesetzlichen Krankenkassen entgegenkommen und ihnen mehr Macht beim Einzug der Zusatzbeiträge verleihen. Gleichzeitig will die Bundesregierung den Wechsel in die private Krankenversicherung für gutverdienende Angestellte leichter machen.
Säumniszuschläge – die Sanktionen der Krankenkassen
Der Zusatzbeitrag wurde erhoben, weil die gesetzlichen Krankenkassen mit ihren zugewiesenen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr wirtschaften konnten. Nun besteht das Problem, dass viele gesetzlich Versicherte den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Laut Presseberichten sollen diesbezüglich nun harte Strafen greifen und so fehlende Gelder eingetrieben werden. Bisher wurden unwillige Zahler nur mit Mahnungen oder mündlichen Aufforderungen geahndet.
Mindestens 30 Euro geplant
Wer seit sechs Monaten oder mehr noch keinen Zusatzbeitrag geleistet hat, soll fortan mit Geldstrafen zur Zahlung bewegt werden. In einer Spanne von 30 Euro bis zu einer Höhe von drei Zusatzbeiträgen sollen künftig Säumniszuschläge erhoben werden. Der Höchstbetrag von 225 Euro treffe allerdings nur die Besserverdiener. Kooperierende Kassenpatienten sollen verschont werden. Rund 8,5 Millionen beitragspflichtige gesetzlich Versicherte sind derzeit zur Zahlung des Zusatzbeitrags verpflichtet. Damit ist etwa jeder Achte im Zahlungsverzug. Viele Kassenpatienten haben in den vergangenen Monaten schon einen Wechsel der Krankenkasse aufgrund des Zusatzbeitrags vorgenommen.
Einzug durch Arbeitgeber fällt weg
Den Zusatzbeitrag bei unzuverlässigen Zahlern gleich durch den Arbeitgeber vom Gehalt abziehen zu lassen, fällt nun endgültig als Lösung weg. Dieser Vorgang würde gegen das Datenschutzrecht verstoßen, da der Arbeitgeber automatisch erfahren würde, dass sein Arbeitnehmer keinen Zusatzbeitrag zahlt und einen Säumniszuschlag leisten muss. Somit müssen sich die gesetzlichen Krankenkassen auch weiter direkt an ihre Versicherten wenden und auf die aktiven Überweisungen ihrer Mitglieder setzen.
Fehlende Erfahrung bei Krankenkassen
Anhand des geplanten Säumniszuschlages ist erkennbar, dass der Zusatzbeitrag den gesetzlichen Krankenkassen sichtlich Probleme bereitet. Der Umgang mit direkten Geldmitteln der Kassenpatienten sei noch nicht eingespielt. Es fehle somit noch an Erfahrung und den technischen Hilfsmitteln zur Erfassung der Zusatzbeiträge. „Wir mussten ein ganz neues Kontensystem aufbauen, weil wir die Zusatzbeiträge von unseren Kunden direkt einziehen müssen“, beklagte eine Sprecherin der BKK Gesundheit.
Regierung unterstützt private Krankenversicherung
Während einerseits Säumniszuschläge für gesetzlich Versicherte geplant werden, hat die Bundesregierung auch vor, den Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestellte zu erleichtern. Gutverdienende Angestellte mit einem Einkommen über 4.162,50 Euro monatlich müssen bisher drei Jahre über dieser Grenze verdienen, bevor der Wechsel möglich wird. Diese Wartefrist soll bald auf ein Jahr verkürzt oder sogar gänzlich abgeschafft werden.