Mitgliederverluste durch Zusatzbeitrag
Finanzdefizit bei der DAK: Mitarbeitern droht die Kündigung
Dienstag, 15. Mär 2011, 14:01
Die DAK zieht die Entlassung von Mitarbeitern in Betracht
Als eine der ersten Krankenkassen erhob die Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK) zum 1. Februar 2011 einen Zusatzbeitrag von acht Euro monatlich. Damals rechnete man jedoch nicht mit solch einer enormen Wechselwelle und den zahlreichen Zahlungsverweigerungen. Heute ist klar: Die DAK hat durch den Zusatzbeitrag etwa eine halbe Million Versicherte verloren. Nur etwa 200.000 Mitglieder konnte man neu hinzugewinnen. Der Verlust beläuft sich somit auf eine Zahl von rund 300.000 Versicherten. Aufgrund der damit verbundenen Beitragsverluste muss die Angestellten-Krankenkasse nun dringende Sparmaßnahmen einläuten. Hierfür werden auch Standortschließungen und Entlassungen in Betracht gezogen. Trotz der kritischen Finanzsituation ist man in der DAK zuversichtlich, das Jahr 2011 wieder mit einem Gewinn abschließen zu können. Das vergangene Jahr beendete die Krankenkasse mit einem Defizit.
Entlassungen wahrscheinlich
Wie der Vorstandvorsitzende der DAK, Herbert Rebscher, gegenüber der Berliner Zeitung mitteilte, habe die DAK bereits seit 2004 etwa 3.000 Stellen sozialverträglich abgebaut. Auch in diesem Jahr müsse es wieder zu Personalkürzungen kommen. Dabei könnten eventuell ganze Geschäftsstellen betroffen sein. Genauere Zahlen dazu wollte Rebscher noch nicht preisgeben. Durch die Einführung der Zusatzbeiträge hat die DAK etwa 300.000 ihrer Versicherten verloren. Zudem haben immer noch etwa 220.000 Mitglieder ihre Zusatzbeiträge nicht gezahlt.
Fehlende Zusatzbeiträge werden gepfändet
Aufgrund der zahlreichen Zahlungsverweigerer hat die DAK nun begonnen ausstehende Zusatzbeiträge einzupfänden. Die Krankenkasse sei zwingend auf diese angewiesen, so Rebscher. Die Einleitung des Inkassoverfahrens sei dabei gängige Praxis. Seit Einführung der Gesundheitsreform haben Krankenkassen mehr Rechte, um säumige Versicherte abzustrafen. Zahlt ein Mitglied länger als sechs Monate seine Zusatzbeiträge nicht, so kann die Krankenkasse eine Mahngebühr von mindestens 20 Euro in Rechnung stellen. Dazu kämen die Kosten, welche den beauftragten Hauptzollämtern durch den Aufwand der Pfändung entstehen, so Rebscher.