Steuerliche Absetzbarkeit

Zusatzbeitrag vom Finanzamt zurückholen

Freitag, 03. Sep 2010, 10:40
Ein Zusatzbeitrag wird inzwischen von 16 gesetzlichen Krankenkassen erhoben. Durch das Bürgerentlastungsgesetz ist es seit dem Veranlagungszeitraum 2010 möglich, diesen zusammen mit dem Beitrag zur Krankenversicherung vollständig von der Steuer abzusetzen. Dadurch werden vor allem Gutverdiener finanziell entlastet.
Die Steuererklärung bringt Vorteile beim Zusatzbeitrag

Die Steuererklärung bringt Vorteile beim Zusatzbeitrag

Viele Krankenkassen erheben als Zusatzbeitrag pauschal acht Euro im Monat, einige auch mehr. Bis zu einem Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, was maximal 37,50 entspricht. Ab 2011 können die Krankenkassen Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe verlangen. Ein Sozialausgleich greift dann bei einem Zusatzbeitrag von zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Diese Maßnahme wurde ergriffen, da die Mittelzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und die bisherigen Zusatzbeiträge nicht für alle gesetzlichen Krankenkassen ausreichend sind. Der Zusatzbeitrag ist meist am 15. des Folgemonats fällig und wird bei den Versicherten per Bescheid direkt erhoben. Da sich die Arbeitgeber nicht an der Zahlung beteiligen, sind die Zusatzbeiträge von den Arbeitnehmern vollständig allein zu tragen. Am Ende des Jahres wird über die Beiträge eine Bescheinigung ausgestellt.

Steuern sparen durch Zusatzbeiträge

Verheiratete Arbeitnehmer ohne Kinder und einem Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro können sich durch die steuerliche Absetzbarkeit von einem monatlichen Acht-Euro-Zusatzbeitrag rund 2,30 Euro vom Finanzamt zurückholen. Der Zusatzbeitrag kostet dann rechnerisch nur noch 5,70 Euro statt acht Euro. Im selben Rechenbeispiel beträgt die steuerliche Ersparnis beim maximalen Zusatzbeitrag (37,50 Euro monatlich) schon rund 10,60 Euro im Monat, sodass der Zusatzbeitrag rechnerisch um fast ein Drittel auf 26,90 Euro monatlich sinkt.

Im Gegensatz dazu kann ein Geringverdiener in derselben Situation keine Zusatzbeiträge über das Finanzamt geltend machen. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 14.000 Euro beispielsweise fällt der Arbeitnehmer unter den Jahresfreibetrag und zahlt keine Steuern. Somit kann er den Zusatzbeitrag nicht von der Steuer absetzen und muss die acht Euro vollständig allein zahlen. 

Vorteil für Gutverdiener

Von der Absetzbarkeit des Zusatzbeitrags profitieren vor allem besser Verdienende, die bereits eine hohe Steuerbelastung haben. Je höher das Einkommen des Steuerzahlers ist, umso höher ist die Ersparnis. Wenn Spitzenverdiener gesetzlich versichert sind, dann müssen rechnerisch sie nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrags zahlen. Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger bleiben dabei vollständig auf dem Zusatzbeitrag sitzen. Da sie teilweise keine Steuern zahlen, können sie auch keine Zusatzbeiträge absetzen.

Zusatzbeitrag bei Hartz-IV-Empfängern

Eine Übernahme von Zusatzbeiträgen wird bei Hartz-IV-Empfängern nicht immer gestattet. Eine Kostenübernahme findet nur bei besonderer Härte statt, d.h. dass es nicht „zumutbar“ ist, in eine andere gesetzliche Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag zu wechseln. Somit stehen Hartz-IV-Empfänger vor der Wahl, entweder die Zusatzbeiträge zu zahlen oder die Krankenkasse zu wechseln. Ab 2011 soll gelten, dass die Empfänger von ALG II nicht mehr für die Zusatzbeiträge aufkommen sollen. Zwar kommen derzeit die meisten Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag aus, doch schon Ende des nächsten Jahres sind nach Meinung vieler Experten flächendeckend Zusatzbeiträge zu erwarten.