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Alles im Überblick
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Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen haben ein Umdenken im Gesundheitswesen bewirken können. Versicherte nutzen immer öfter ihre Marktmacht und überprüfen ihre bestehende Krankenversicherung. Wichtig sind ihnen hierbei zunehmend die Zusatzleistungen, die die Krankenkassen anbieten und nicht allein die Kosten.
Dass die gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Leistungen anbieten, ist seit der Gesundheitsreform möglich. Patienten können Geld einsparen durch mehr Eigenverantwortung, aber auch neue Leistungen versichern, die andere Krankenkassen womöglich nicht oder in geringerem Umfang anbieten.
Krankenkasse
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Ersatzkassen Die Ersatzkassen DAK und KKH Allianz erheben einen Zusatzbeitrag von 8 Euro. Die Barmer GEK und die TK schließen diesen vorerst aus.
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DAK Regelungen zum Zusatzbeitrag der DAK-Gesundheit. Höhe, Sonderkündigungsrecht und Befreiung von der Zahlung der Zusatzbeiträge. -
KKH Allianz Auch die Ersatzkrankenkasse KKH Allianz kommt 2011 -im Jahr der Zusatzbeiträge- nicht ohne solchen aus. Bereits seit 2010 sind acht Euro zusätzlich fällig. -
Barmer GEK Die größte Ersatzkrankenkasse verzichtet vorerst aufgrund finanzieller Rücklagen auf einen Zusatzbeitrag für das Jahr 2012. -
TK Die Techniker Krankenkasse schließt wie viele andere gesetzliche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag für 2012 aus. -
HKK Die Handelskrankenkasse hkk schließt wie viele andere gesetzliche Kassen einen Zusatzbeitrag für 2012 aus. Stattdessen wird dort eine Prämie ausgeschüttet.
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AOK Solide Finanzverhältnisse ermöglichen es der AOK im Jahr 2010 ohne Zusatzbeitrag auszukommen. -
BKK Zusatzbeiträge der Betriebskrankenkassen. Welche BKK einen Zusatzbeitrag erhebt - Höhe, Sonderkündigung und Rechte für Versicherte.
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BKK advita Ob Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag, ab dem 1. Februar 2010 sind bei der BKK advita vierteljährig acht Euro fällig. -
BKK Axel Springer Auch die BKK Axel Springer erhebt zum 1. Januar 2010 einen pauschalen Zusatzbeitrag von acht Euro. -
BKK für Heilberufe Die BKK für Heilberufe erhebt zum 1. Januar 2010 einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag, nämlich 1% des Bruttoeinkommens. -
BKK Gesundheit Jedes zahlende Mitglied der BKK Gesundheit muss ab dem 1. Januar 2010 pauschal einen Zusatzbeitrag von acht Euro entrichten. -
BKK MERCK Um die sämtlichen Leistungen der BKK Merck weiterhin sicherzustellen, müssen die Versicherten ab dem 1. April 2010 einen Zusatzbeitrag von acht Euro entrichten. -
BKK Phoenix Ab dem 1. Januar 2010 wird auch bei der BKK Phoenix ein Zusatzbeitrag in Höhe von acht Euro fällig. -
BKK Publik Die BKK Publik erhebt ab dem 1. Januar 2010 ein Zusatzbeitrag in Höhe von 1% des Bruttoeinkommens, aber nur bis maximal 16 Euro. -
BKK Westfalen-Lippe Für einen Zusatzbeitrag von 12 Euro der BKK Westfalen-Lippe muss eine Einkommensprüfung für jedes zahlende Mitglied individuell stattfinden. -
City BKK Der City BKK-Zusatzbeitrag entfiel zum Juli 2011, da die Kasse aufgrund von Finanzproblemen in die Insolvenz gehen musste. -
Deutsche BKK Ein Zusatzbeitrag der Deutschen BKK in Höhe von acht Euro betrifft ca. 1 Million Mitglieder. -
E.ON BKK Der Zusatzbeitrag der E.ON BKK - Höhe, Sonderkündigungsrecht und Befreiung prüfen. Aktuelle Informationen über Zusatzbeiträge der Betriebskrankenkasse. -
Esso BKK Die Esso BKK hat zum 1. April einen Zusatzbeitrag in Höhe von acht Euro eingeführt. -
Gemeinsame BKK (GBK) Bei der Gemeinsamen BKK ist der Zusatzbeitrag in Höhe von 1% des Bruttoeinkommens ab Januar 2010 immer im Folgemonat zu entrichten. -
BKK Hoesch Zusatzbeitrag der BKK Hoesch. Höhe, Zahlung und Befreiung für Geringverdiener. Sonderregelung für Hartz IV-Bezieher. -
Novitas BKK Die Novitas BKK, die zum 1. April 2010 mit der BKK Krupp Thyssen fusioniert ist, erhebt ab dem selben Zeitpunkt einen Zusatzbeitrag von acht Euro im Monat. -
BKK ALP Plus Anstatt einen Zusatzbeitrag zu erheben, schüttete die BKK ALP Plus 2010 eine Prämie von bis zu 70 Euro an ihre Mitglieder aus. -
G&V BKK Die G&V BKK, Deutschlands kleinste gesetzliche Krankenkasse, schüttet 2010 sechs Euro im Monat an ihre Mitglieder aus. -
BKK Würth Die BKK Würth schüttet 120 Euro für das Jahr 2009 aus. Die Krankenkasse ist in Baden-Württemberg geöffnet. -
BKK Groz-Beckert Die BKK Würth schüttet 85 Euro Prämie für das Jahr 2009 aus. Ein Zusatzbeitrag bleibt für 2010 ausgeschlossen. -
mhplus Alles zum Zusatzbeitrag der mhplus Krankenkasse. Höhe der Zusatzbeiträge, Fälligkeit und Zahlung.
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IKK Die Innungskrankenkassen sind soweit finanziell stabil, dass für das Jahr 2010 vorerst auf einen Zusatzbeitrag verzichtet wird.
Wissen
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Höhe der Zusatzbeiträge Die Höhe des Zusatzbeitrags wird von jeder Krankenkassen individuell festgelegt. Für den Betrag gibt es keine Begrenzung. -
Sozialausgleich Geringverdiener können mit Sozialausgleich Beiträge zur Krankenkasse sparen. Befreiung von der Zahlung des Zusatzbeitrags für Empfänger von Hartz IV und Studenten. -
Sonderkündigungsrecht Was man beachten sollte, wenn man wegen des Zusatzbeitrags das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchte, ist hier zu lesen. -
Hartz IV Befreiung vom Zusatzbeitrag für Hartz IV Empfänger. Durchschnittlicher Zusatzbeitrag, Sozialausgleich und Befreiung von der Zahlung bei Alg II. -
Einkommensprüfung Wird ein Zusatzbeitrag von mehr als acht Euro erhoben, folgt eine Einkommensprüfung. Informationen zur Überforderungsklausel. -
Befreiung Versicherte können von der Selbstzahlung befreit werden, hierzu gibt es die Härtefallregelung. Was kann die Arbeitsagentur? -
Widerspruch Zusatzbeiträge und Zusatzbeitrag der Krankenkasse nicht zahlen: Widerspruch einlegen oder Zahlung verweigern? -
Prämien Drei Krankenkassen haben bisher gut gewirtschaftet, müssen keinen Zusatzbeitrag erheben und schütten sogar Prämien aus: HKK, ALP plus BKK, G&V BKK -
Wechsel der Krankenkasse Das Recht auf Sonderkündigung bei Erhebung eines Zusatzbeitrags macht den Wechsel in eine andere Krankenkasse möglich. -
Steuerliche Absetzbarkeit Der Zusatzbeitrag kann von der Steuer abgesetzt werden und sollte daher in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Was ist zu beachten? -
Rechte und Pflichten Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, so steht auch diese in der Pflicht ihre Mitglieder entsprechend zu informieren. -
Zahlung und Rabatte Es gibt einige Möglichkeiten, wie man den Zusatzbeitrag an die jeweilige Krankenkasse bezahlen kann. Dies führt manchmal sogar zu Rabatten. -
Checkliste Was alles zu beachten ist, wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, ist hier zu lesen. -
Häufige Fragen Viele Versicherte stellen Fragen zum Zusatzbeitrag, dessen Höhe oder zum Krankenkassenwechsel. -
Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds versorgt die Krankenkassen mit Geld. Reicht dieses nicht, müssen die Versicherten Zusatzbeiträge zahlen. -
Kopfpauschale Informationen über die Kopfpauschale und was es damit auf sich hat.
Versicherte
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Arbeitnehmer Sonderkündigungsrecht nutzen. Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer und Angestellte kann von der Steuer abgesetzt werden, es gibt Obergrenzen. -
Arbeitgeber Arbeitnehmer zahlen Zusatzbeitrag allein, Arbeitgeber tragen keinen Anteil an den Zusatzbeiträgen. -
Rechte und Pflichten Versicherte haben verschiedene Rechte und Pflichten. Sonderkündigungsrecht, Einflüsse von Prämien, Widerspruchsrecht und die Zahlungspflicht. -
Arbeitslose Grundsätzlich muss der Zusatzbeitrag von allen Versicherten selbstständig gezahlt werden. Sonderregelungen gibt es allerdings bei Empfängern von Hartz IV. -
Studenten Auch Studenten müssen Zusatzbeiträge zahlen. Ausgenommen sind Studenten in der gesetzlichen Familienversicherung. Hier gilt eine Befreiung vom Zusatzbeitrag. -
Rentner Rentner haben bei Erhebung von Zusatzbeiträgen Sonderkündigungsrecht. Kritik an Kluft zwischen Rentnern und Pensionären. -
Freiwillig Versicherte Freiwillig Versicherte sind vom Zusatzbeitrag besonders stark betroffen. Allerdings besteht Obergrenze für Zahlungen. -
Familienversicherung Für Kinder muss kein Zusatzbeitrag gezahlt werden. Angehörige, die über die Familienversicherung mitversichert sind, sind vom Zusatzbeitrag ausgenommen. -
Privat Versicherte In der privaten Krankenversicherung sind keine Zusatzbeiträge zu zahlen. Viele wechseln daher in die PKV. -
Wehr- und Zivildienst Wehr- und Zivildienstleistende sind vom Zusatzbeitrag ausgenommen. Ausnahmen bestehen für Zivildienstleistende. -
Grundsicherung Zusatzbeitrag wird übernommen, wenn er eine zu starke, finanzielle Belastung darstellt. Das gilt nicht in jedem Fall für Arbeitslose. -
Alternative PKV Alternative zum Zusatzbeitrag: Private Krankenversicherung für Angestellte, Beamte oder Selbständige. Voraussetzungen und Bedingungen für den PKV-Wechsel. Sonderkündigungsrecht nutzen.
Würden Sie wechseln, wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhebt?