Übersicht Versicherte
Viele Versicherte sind unterschiedlich vom Zusatzbeitrag betroffen. Nicht nur, dass lediglich eine Auswahl der Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erhebt und viele daher benachteiligt sind. Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen fallen auch selbst sehr unterschiedlich aus. Seit dem 1. Januar 2011 können die gesetzlichen Krankenversicherungen den Zusatzbeitrag ohne jegliche Begrenzung festlegen, sodass Versicherte sehr unterschiedlich belastet werden.
Daneben sind viele verunsichert, weil die Zusatzbeiträge vom Versicherten selbst zu zahlen sind. Arbeitgeber, die sich sonst um den Einzug der Krankenkassenbeiträge kümmern, sind hier nicht beteiligt. Die Versicherten müssen den Beitrag selbst überweisen. Bei Verzug drohen Mahnungen. Einige Versicherten sind vom Zusatzbeitrag gänzlich befreit. Personen mit einem geringen Einkommen haben zudem Anspruch auf einen Sozialausgleich.
- Arbeitnehmer
Der Zusatzbeitrag belastet Arbeitnehmer einseitig. Sie müssen für die Kosten in voller Höhe aufkommen.
- Arbeitgeber
Um den Faktor Arbeit nicht zusätzlich zu belasten, betrifft der Zusatzbeitrag nicht die Arbeitgeber.
- Rechte und Pflichten
Es gibt einige Rechte aber auch Pflichten, die Versicherte im Zusammenhang mit dem Zusatzbeitrag beachten müssen.
- Arbeitslose
Auch Arbeitslose müssen den Zusatzbeitrag zahlen. Allerdings sind Härtefallregelungen vorgesehen.
- Studenten
Eine soziale Härte des Zusatzbeitrags ist, dass auch Studenten diesen in voller Höhe bezahlen müssen.
- Rentner
Rentner müssen einen Zusatzbeitrag zahlen, sofern Sie nicht ausschließlich eine Grundsicherung beziehen.
- freiwillig Versicherte
Die Höhes des Zusatzbeitrags ermisst sich über das Einkommen. Eine entsprechende Prüfung ist daher nötig.
- Familienversicherung
Familienversicherte müssen keine eigenen Beiträge und daher auch keinen Zusatzbeitrag zahlen.
- Privat Versicherte
Nur Kassenpatienten müssen zahlen. Viele erwägen den Wechsel in die private Krankenversicherung.
- Bundesfreiwilligendienst
Wehr- und Zivildienstleistende, die im Bundesfreiwilligendienst tätig sind, zahlen keinen Zusatzbeitrag.
- Grundsicherung
Empfänger einer Grundsicherung müssen nicht für Zusatzbeiträge aufkommen, diese Kosten übernimmt das Sozialamt.
- Alternative PKV
Zur Vermeidung des Zusatzbeitrags ist auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung eine Option.