Versicherte
Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer
Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer gehört man zur Hauptzielgruppe des Zusatzbeitrags. Mit der höheren Eigenleistung sollen die Lohnnebenkosten niedrig gehalten werden, um positive Impulse für den Arbeitsmarkt zu setzen. Die Höhe des Zusatzbeitrags ist von der Krankenkasse und den gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig. Das Einkommen wird in die Berechnung der Zusatzbeiträge hingegen nicht mehr einbezogen.
Unbegrenzte Zusatzbeiträge
Grundsätzlich können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe erheben. Dabei muss es sich jedoch um einen Pauschalbetrag handeln, der unabhängig vom Einkommen berechnet wird. Zum Einkommen zählen neben dem Lohn auch Ansprüche aus der Rentenkasse, Witwen- und Waisengeld sowie Ruhegeld. Zinseinkünfte und mögliche Mieteinnahmen sind davon hingegen ausgeschlossen. Arbeitnehmer können außerdem den Zusatzbeitrag von der Steuer absetzen. Gerade in höheren Gehaltsgruppen kann dies den faktisch gezahlten Betrag zum Teil erheblich senken.
Zusatzbeitrag wird direkt gezahlt
Gezahlt wird der Zusatzbeitrag direkt vom Arbeitnehmer an die Krankenkasse. Dies kann über eine Einzugsermächtigung geschehen, aber auch durch einen entsprechenden Dauerauftrag. Ebenfalls sind viele Kassen flexibel, was die Frequenz der Bezahlung betrifft. So können monatliche, quartalsweise oder aber jährliche Zahlungen vereinbart werden.
Sozialausgleich für Geringverdiener
Für Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen wurde eine sogenannte Überforderungsklausel eingeführt. Diese gewährt einem Versicherten einen Sozialausgleich, sofern der durchschnittliche Zusatzbeitrag das Bruttoeinkommen um zwei Prozent übersteigt. Der Sozialausgleich wird automatisch durch den Arbeitgeber durchgeführt. Betroffene Versicherte müssen daher keinen Antrag für den Sozialausgleich stellen.
Sonderkündigungsrecht nutzen
Arbeitnehmer haben gemäß Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit, wie alle anderen Versicherten auch, ihre Krankenkasse zu wechseln, wenn diese erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt. Der Antrag muss aber schriftlich gestellt sein, ehe die erste Zahlung fällig wird. Außerdem muss man sich umgehend um eine neue Krankenkasse bemühen. Die Höhe des Zusatzbeitrags hat keinerlei Einfluss auf die Lohnkosten, die dem Arbeitgeber entstehen.