Versicherte
Zusatzbeitrag in der Familienversicherung
Auch Familienversicherte sind über eine gesetzliche Krankenkasse versichert. Allerdings wird für sie der Zusatzbeitrag nicht fällig, da ihre Mitgliedschaft nur indirekt über den Hauptversicherten erfolgt. Dieser muss lediglich einmal den Zusatzbeitrag entrichten. Familienversichert sind Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen.
Kinder zahlen keinen Zusatzbeitrag
Bei Kindern gilt es, die verschiedenen Altersstufen zu berücksichtigen: Bis 18 sind sie grundsätzlich versichert, bis 23 beziehungsweise bei Studenten bis 25, ist dies abhängig vom eigenen Einkommen. Durch den Wehr- oder Zivildienst kann sich der Anspruch auf die Familienversicherung sogar noch verlängern, da diese während der Dienstzeit ausgesetzt wird. Hier springt der Staat als Kostenträger ein, Zusatzbeiträge weren auch hier nicht fällig.
Auch Ehepartner sind familienversichert
Ehepartner bzw. Partnerschaften in anerkannten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften können über die Familienversicherung versichert werden, solange sie über kein oder nur über ein geringfügiges Einkommen (Minijob) verfügen. Sie müssen dann keinen Zusatzbeitrag an die Krankenkasse ihres Partners entrichten. Sollte der Partner in eine private Krankenversicherung wechseln, muss man sich allerdings gesetzlich versichern.
Zusatzbeitrag bei Kassenwahl berücksichtigen
Oft muss der Familienversicherte mit dem Start einer Berufsausbildung oder nach dem Wechsel des Ehepartners in eine private Krankenkasse eine eigene Krankenversicherung abschließen. In diesem Fall wird dann auch der Zusatzbeitrag entsprechend fällig. Hier lohnt sich der Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen. Nicht jede Kasse verlangt einen Zusatzbeitrag, in einigen Fällen können sogar Prämien an die Mitglieder ausgeschüttet werden.
Zusatzbeiträge für Kinder über 25
Kinder über 25, deren Anspruch auf Familienversicherung ausläuft, müssen sich selbst versichern. In diesem Fall wird der Zusatzbeitrag je nach Satzung der Krankenkasse fällig. Allerdings gibt es auch Regelungen zur Befreiung vom Zusatzbeitrag. Eine Ausnahme gibt es für psychisch, physisch oder seelisch behinderte Menschen, die dauerhaft kein selbständiges Leben führen können. In diesem Fall gilt die Familienversicherung unbeschränkt, Zusatzbeiträge werden entsprechend nicht fällig.
Darüber hinaus sind einige Versicherten auch nach Ende der Familienversicherung vom Zusatzbeitrag befreit, dazu gehören: Empfänger von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld sowie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld. Zudem behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten, Wehr- und Zivildienstleistende, Versicherte im Freiwilligen Sozialen Jahr beziehungsweise im Freiwilligen Ökologischen Jahr sowie Auszubildende mit einem Entgelt bis zu 325 Euro monatlich oder in einer außerbetrieblichen Einrichtung.