Versicherte
Zusatzbeitrag in der Grundsicherung
Seit dem 1. Januar 2011 muss der Zusatzbeitrag nicht mehr von allen Versicherten entrichtet werden. Dies gilt auch für Bezieher der verschiedenen Leistungen der Grundsicherung. In diesem Fall übernimmt der Staat durch Steuermittel die Kosten. Eine unnötige soziale Härte soll auf diese Weise vermieden werden.
Alters- und Erwerbsminderung
Zu dieser Gruppe zählen vor allem Rentner mit Anspruch auf eine Grundsicherung im Alter, Heimbewohner mit ergänzender Sozialhilfe und Menschen, die aufgrund physischer, psychischer oder seelischer Erkrankungen dauerhaft nicht am Erwerbsleben teilnehmen können. Der Zusatzbeitrag ist für diese Gruppen eine zu starke, finanzielle Belastung und wird entsprechend übernommen.
Grundsicherung trägt Zusatzbeitrag
Umgangssprachlich sind damit jene Empfänger von Hartz IV gemeint, die ihre Bezüge nicht von der Arge, sondern direkt vom Sozialamt erhalten. Dieses kommt auch für den Zusatzbeitrag auf und versucht nicht, die Betroffenen in Arbeit oder Fördermaßnahmen zu vermitteln. Kostenträger der Grundsicherung und des Zusatzbeitrags ist die kommunale, öffentliche Hand, in diesem Fall kreisfreie Städte oder die Landkreise.
Auch Arbeitslose befreit
Bezieher der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sollten nicht mit Arbeitslosen verwechselt werden, die regulär Hartz IV beziehen. Bei diesen besteht grundsätzlich das Ziel, sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Da jedoch auch diese Personen nur sehr begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung haben, bedeutet für sie der Zusatzbeitrag eine enorme Belastung. Aus diesem Grund müssen auch Hartz-IV Empfänger keinen Zusatzbeitrag entrichten.