Versicherte
Kein Zusatzbeitrag für private Krankenversicherung
Der Zusatzbeitrag hat den Markt der Krankenkassen heftig in Bewegung gebracht. Noch 2009 hatte lediglich eine kleinere Betriebskrankenkasse einen Zusatzbeitrag erhoben, Anfang 2010 waren es bereits 15 Kassen, darunter auch große Anbieter. Für 2012 ist die Finanzierung des Gesundheitsfonds zwar gesichert, die Regierung rechnet aber damit, dass es in den kommenden Jahren flächendeckend Zusatzbeiträge geben wird. Privat Versicherte sind nicht betroffen.
Private Krankenversicherung als Alternative
Die Erhebung des Extra-Beitrags hat viele Wechsel der Krankenkasse mit sich gebracht. Hunderttausende gesetzlich Versicherte wechseln zu Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag. Die Folge ist ein wahrer Wechselboom. Viele unzufriedene Kassenmitglieder erwägen daher auch den Wechsel in eine private Krankenversicherung. Dort erwarten sie meist moderate Beiträge, ein umfassender Leistungskatalog und Beitragserstattung für Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Doch nicht jeder kann ohne weiteres in die private Krankenversicherung wechseln. Dies hängt maßgeblich vom Berufsstatus ab.
Angestellte
Personen, die in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, müssen sich grundsätzlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Aber es gibt Ausnahmen, in denen sich Angestellte von dieser Pflicht befreien lassen können. Dazu ist ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze notwendig. Mit der letzten Gesundheitsreform wurde die Drei-Jahres-Frist aufgehoben, Arbeitnehmer müssen daher die Versicherungspflichtgrenze nur noch einmalig überschreiten. Ob der Wechsel lohnt, kann ein private Krankenversicherung Rechner im Internet, z.B. unter www.1a-krankenversicherung.de online ermitteln.
Versicherungspflichtgrenze
| Jahr | jährliche Grenze | monatliche Grenze |
|---|---|---|
| 2012 | 50.850 € | 4.237,50 € |
| 2011 | 49.500 € |
4.125,00 € |
| 2010 | 49.950 € | 4.162,50 € |
| 2009 | 48.600 € | 4.050,00 € |
| 2008 | 48.150 € | 4.012,50 € |
| 2007 | 47.700 € | 3.975,00 € |
Selbständige
Selbständige können ohne Einkommensgrenzen in die private Krankenversicherung wechseln. Grund ist, dass sie für ihre Gesundheitsvorsorge allein zuständig sind. Meist ist die private Krankenversicherung deutlich günstiger, da in der gesetzlichen der volle Beitrag samt Arbeitgeberanteil fällig wird. Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung sind individuell an die Bedürfnisse anpassbar. Menschen mit guter Gesundheit können durch Leistungsfreiheit und Selbstbeteiligung Beitragserstattungen in Anspruch nehmen.
Beamte
Beamte können frei zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen. Da Beamten jedoch Anspruch auf Kostenbeihilfe durch den Dienstherrn gewährt wird, entscheiden sich die meisten Beamten für die private Krankenversicherung. Dort müssen sie dann lediglich die Hälfte ihres Gesundheitsrisikos versichern und allein zahlen. So entstehen günstige Beiträge bei gleichzeitig sehr umfangreichem Leistungskatalog.
Studenten
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Studenten privat versichern. Eine Entscheidung dafür muss allerdings zu Beginn des Studiums (spätestens drei Monate nach der Immatrikulation) fallen. Dies ist besonders sinnvoll für Studiengänge, die später typischerweise in die Selbständigkeit oder den Beamtenstatus führen, zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Lehrer und andere. Eine kostenfreie Familienversicherung ist für privat versicherte Studenten allerdings nicht möglich. Endet die studentische Pflichtversicherung (nach 30. Lebensjahr) ist ebenfalls eine private Krankenversicherung möglich.