Versicherte
Zusatzbeitrag für Rentner
Die meisten Rentner müssen den Zusatzbeitrag selbstständig tragen. Pensionäre mit geringer Rente haben jedoch Anspruch auf einen Sozialausgleich, welcher automatisch durch die jeweilige Rentenversicherung durchgeführt wird.
Zusatzbeitrag bietet Möglichkeit zum Wechsel
Da keine gesetzliche Krankenkasse die Möglichkeit hat, Menschen auszuschließen, die sich bei ihnen versichern möchten, kann der Zusatzbeitrag gerade für Rentner eine Chance sein, die Kasse zu wechseln, wenn sie mit ihrer bisherigen nicht zufrieden sind. Der Gesetzgeber hat ganz klar ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen, wenn Zusatzbeiträge erhoben werden.
Kein Wechsel in die Private
Zwar unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen oft nur marginal in ihrem Leistungsumfang, allerdings gibt es teilweise Zusatzangebote, die sich speziell an Rentner richten. Der Zusatzbeitrag kann so ein willkommener Anlass sein, sich nach einer Kasse umzusehen, die stärker auf die Bedürfnisse älterer Menschen eingeht. Aber Achtung: Wer älter als 55 ist, kann sich in der Regel nicht mehr in einer privaten Krankenkasse versichern lassen.
Sozialausgleich für Rentner
Für Rentner, die nur eine geringe Pension erhalten, bedeutet der Zusatzbeitrag eine starke Belastung. Aus diesem Grund wurde für diese Versicherten eine Überfoderungsklausel eingeführt. Diese gewährt Rentnern einen Sozialausgleich, sofern der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent über dem Bruttoeinkommen liegt. Der Sozialausgleich wird automatisch durch den jeweiligen Rententräger durchgeführt. Dieser kürzt den Krankenversicherungsbeitrag des Versicherten um die entsprechende Summe und zahlt diese an den Versicherungsnehmer aus.