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Checkliste Zusatzbeitrag - Schritt für Schritt wechseln  

1. Sonderkündigungsrecht nutzen

Sobald Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung über die Erhebung eines Zusatzbeitrages informiert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können die bisherige Krankenkasse ohne weiteres kündigen.

2. Alte Krankenversicherung kündigen

Reichen Sie die Kündigung schnellstmöglich bei Ihrer bisherigen Krankenversicherung ein. Weisen Sie in der Kündigung auf ihr Sonderkündigungsrecht hin, geben Sie das Datum an, zu welchem Sie kündigen wollen und fordern Sie eine Kündigungsbestätigung an.

3. Fristen beachten

Sie können Ihre bisherige Krankenversicherung bis maximal zwei Monate nach Ankündigung des Zusatzbeitrags kündigen. Spätester Kündigungstermin ist der Tag, an dem der Zusatzbeitrag erstmalig fällig wird. Bei vielen Krankenkassen ist das der 15. eines Monats.

4. Krankenversicherungen vergleichen

Die Bearbeitung Ihrer Kündigung kann einige Tage dauern. Sofern Sie sich noch nicht sicher sind: Fällen Sie am besten jetzt eine Entscheidung darüber, zu welcher Krankenversicherung Sie wechseln möchten. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote der Krankenkassen genau. Auch eine private Krankenversicherung kann eine Alternative sein. Gehen Sie dabei auch auf verschiedene Aspekte wie Service, Prämien oder Zusatzleistungen ein.

Zum private Krankenversicherung Vergleich

Zum Krankenkassenvergleich

5. Neue Krankenversicherung auswählen

Wählen Sie eine Krankenversicherung aus, die Ihren Vorstellungen entspricht. Sobald Sie sich entschieden haben, fordern Sie einen Aufnahmeantrag per Post an oder laden Sie sich das Formular aus dem Internet herunter und drucken es aus. Füllen Sie den Aufnahmeantrag aus.

6. Mitgliedschaft beantragen

Sobald die Kündigungsbestätigung der alten Kasse bei Ihnen eingetroffen ist, schicken Sie den ausgefüllten Aufnahmeantrag mit der Kündigungsbestätigung an Ihre neue Krankenversicherung. Dafür haben Sie maximal zwei Monate Zeit, gemessen ab dem Kündigungsdatum.

7. Wechsel abschließen

Das Wechselverfahren ist abgeschlossen, sofern Sie eine Mitgliedsbestätigung von Ihrer neuen Krankenversicherung und die neue Krankenversicherungskarte erhalten haben.

Übersenden Sie die Mitgliedsbestätigung unverzüglich Ihrem Arbeitgeber, so dass die Beiträge weiterhin ordnungsgemäß abgeführt werden können.