Wissen
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag (2012: 0 Euro) ist eine amtliche und damit eher theoretische Rechengröße, die zur Berechnung des Sozialausgleichs benötigt wird. Er wird jährlich auf Grundlage des Defizits im Gesundheitsfonds neu berechnet. Für das laufende Jahr ist die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gesichert, sodass der durchschnittliche Zusatzbeitrag null Euro beträgt.
Berechnung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird jährlich im Herbst von einem Expertengremium, dem sogenannten Schätzerkreis, für das Folgejahr neu festgelegt. Als Schätzungsgrundlage dient die wirtschaftliche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Auf Grundlage dieser Daten wird berechnet, wie hoch der Finanzbedarf der Krankenkassen sein wird, der nicht durch Beitragszahlungen und Steuerzuschüsse gedeckt ist. Anschließend wird aus dieser Deckungslücke abgeleitet, wie hoch der durchschnittliche Zusatzbeitrag für jede Krankenkasse sein müsste, um diese Lücke auszugleichen. Dieser wird dann zur Berechnung des Sozialausgleichs herangezogen.
Rechenbeispiel
| durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 20 € |
| monatliches Einkommen | 800 € |
| Belastungsgrenze (2 % des Einkommens) | 16 € |
| Sozialausgleich | 4 € |
Anreiz zu mehr Wirtschaftlichkeit
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll die Krankenkassen zu mehr Wirtschaftlichkeit anhalten und Wettbewerb fördern. Durch den Durchschnittswert erhält jeder gesetzlich Versicherte den gleichen Sozialausgleich und zwar unabhängig vom tatsächlichen Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Somit werden die Versicherungsnehmer animiert, sich trotz Sozialausgleich eine wirtschaftliche und günstige Krankenkasse auszuwählen.
Regelung zum Sozialausgleich
Der Anspruch auf einen Sozialausgleich besteht, sofern der durchschnittliche Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmacht. In diesem Fall zieht der Rententräger beziehungsweise der Arbeitgeber die entsprechende Summe vom Krankenversicherungsbeitrag des Versicherten ab und zahlt ihm den Betrag aus. Der Sozialausgleich funktioniert somit vollkommen automatisch. Ein besonderer Antrag wird nicht notwendig. Der Anspruch besteht auch, wenn die eigene Krankenkasse keinen Zusatzbeitrag erhebt.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2012
Durch gesetzliche Maßnahmen, wie dem Arzneimittelspargesetzt sind die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für das kommende Jahr gedeckt, somit wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2012 auf null Euro festgelegt. Die weitere Entwicklung der durchschnittlichen Zusatzbeiträge in den kommenden Jahren hängt von der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Derzeit rechnet die Regierung damit, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag in den kommenden Jahren ansteigen wird.