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Einkommensprüfung wegen Zusatzbeitrag 

Seit der Gesundheitsreform im Januar 2011 dürfen Zusatzbeiträge nur noch als pauschaler Beitrag, unabhängig vom Einkommen erhoben werden. Zuvor konnten die Krankenkassen darüberhinaus einen prozentualen Beitrag einführen, der vom Einkommen der Mitglieder abhängig war. Hierfür konnte eine Einkommensprüfung notwendig werden, um das tatsächliche Einkommen eines Versicherten feststellen zu können. Das betraf besonders freiwillig Versicherte, da ihr Einkommen häufig variiert.

Keine Einkommensprüfung bei Pauschalbeitrag 

Eine Einkommensprüfung wurde nur notwendig, sofern ein prozentualer Zusatzbeitrag erhoben wurde. Bei pauschalen Zusatzbeiträgen ist dies nicht erforderlich. Bei einem Pauschalbeitrag muss jedes Mitglied der jeweiligen Krankenkasse den gleichen Zusatzbeitrag zahlen. Detaillierte Informationen zum Einkommen des Versicherten sind hier nicht notwendig.

Was gilt als Einkommen?

Neben dem Erwerbseinkommen wurden auch Einkünfte aus der Rentenkasse, Ruhegeld sowie das Witwen- und Waisengeld berücksichtigt. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinseinkünfte sind bei Arbeitnehmern in der Einkommensprüfung ausgeschlossen.

Unbegrenzte Zusatzbeiträge

Seit dem 1. Januar 2011 dürfen die Krankenkassen Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Zusatzbeitrag eng begrenzt. Der Betrag durfte nicht größer als ein Prozent des Einkommens oder pauschal acht Euro betragen. Bei der Ein-Prozent-Regelung wurde zudem automatisch eine Einkommensprüfung  notwendig. Ab Beginn 2011 unterliegt die Höhe der Zusatzbeiträge keiner Reglementierung mehr. Geringverdiener erhalten jedoch einen Sozialausgleich, damit sie finanziell nicht überfordert werden.

Freiwillig Versicherte sollten prüfen

Sofern die Krankenkasse einen prozentualen Zusatzbeitrag erhob, mussten freiwillig gesetzlich Versicherte davon ausgehen, dass Einkommensprüfungen regelmäßig stattfinden. Die Krankenkasse nimmt an, dass das Einkommen schwankt, entsprechend muss der Zusatzbeitrag regelmäßig angepasst werden. Hier wurden übrigens auch Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung in die Einkommensprüfung einbezogen.