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Hintergrund: Der Gesundheitsfonds
Am 2. Februar 2007 wurde im Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG oder GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) beschlossen, welches zum 1. Januar 2009 in Kraft trat. Der Gesundheitsfonds ist ein Teil hiervon und soll die Finanzierung der gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland neu ordnen.
Umsetzung des neuen Gesetzes
In Folge des Gesetzes wurden die Honorare der Ärzte und die Versorgung mit Arzneimitteln neu organisiert. Beiträge gehen nicht direkt an die Krankenkassen, sondern zusammen mit den Steuergeldern an eine zentrale Stelle – den Gesundheitsfonds –, von wo aus die Gelder weiter an die Krankenkassen verteilt werden. Die Beiträge zur Pflegeversicherung und zu Krankenversicherung werden zunächst von den Krankenkassen eingezogen und anschließend an den Gesundheitsfonds weitergeleitet. Das Bundesversicherungsamt ist verantwortlich für dessen Organisation und Funktionalität. Eine Ausnahme hierfür bilden die Landwirtschaftlichen Krankenkassen. Diese werden weiterhin unabhängig verwaltet und die Beiträge werden durch eine eigene Satzung festgesetzt.
Vorschläge und Gutachten zum Gesundheitsfonds
Ursprünglich ging beim Bundesministerium für Finanzen ein Vorschlag zum Gesundheitsfonds vom Wissenschaftlichen Beirat ein. Dieser wollte einen Kompromiss zwischen der Bürgerversicherung und der Gesundheitsprämie schaffen. Bereits am 03. Juli 2006 einigte sich die große Koalition auf die Einführung eines Gesundheitsfonds, wobei die private Krankenversicherung nicht mit einbezogen wurde. Jede Krankenversicherung sollte die Mittel erhalten, die sie zur Versorgung der Versicherten benötigt. Am 9. Januar 2008 vollendete der Wissenschaftliche Beirat des Bundesversicherungsamtes ein Gutachten, das 80 Krankheiten enthält, die bei der Zuteilung von Geldern berücksichtigt werden sollen.
Beitragssätze
Den einheitlichen Beitragssatz hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2009 zunächst auf 15,5% festgelegt. Zum 1. Juli 2009 wurde der Beitrag auf 14,9 Prozent gesenkt. Aufgrund des großen Defizits im Gesundheitsfonds wurden die Beiträge im Zuge der Gesundheitsreform jedoch wieder erhöht. Somit beträgt der allgemeine Beitragssatz seit 1. Januar 2011 wieder 15,5 Prozent. Selbstständige zahlen den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent, müssen aber das Krankentagegeld dafür eigenständig versichern. Für Rentner trägt die Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil. Die Alterssicherung der Landwirte bildet auch hier eine Ausnahme, da jede Landwirtschaftliche Krankenkasse weiterhin ihre Beiträge selbst bestimmt.
Ziele des Gesundheitsfonds
Ziel des Gesundheitsfonds ist es, das Versicherungssystem gerechter zu gestalten. Hat eine Krankenkasse unter ihren Versicherten viele ältere und chronisch kranke Menschen, so bekommt sie mehr Geld zugewiesen als eine Versicherung mit vielen gesunden Mitgliedern, da diese weniger Ausgaben hat. Außerdem soll der Versicherte die Leistungen einzelner Krankenkassen besser vergleichen können, da diese denselben Beitrag erheben. Dazu müssen die Krankenkassen zusätzlich zu den gesetzlich fixierten einheitlichen Satzungsleistungen auch Zusatzleistungen anbieten.