Wissen

Häufig gestellte Fragen zum Zusatzbeitrag

Warum gibt es einen Zusatzbeitrag?

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds wurde den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, fehlende Geldmittel zusätzlich von ihren Versicherten zu erheben. Der Zusatzbeitrag hat politisch gesehen deshalb eine Doppelfunktion: Einerseits soll er bei der Finanzierung der Krankenkassen helfen, anderseits soll er den gut wirtschaftenden Krankenkassen einen Vorteil verschaffen, mit dem sie neue Mitglieder werben können.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag kann von der Krankenkassen in beliebiger Höhe erhoben werden. Grund dafür ist, dass Kostensteigerungen im Gesundheitswesen künftig vorwiegend durch Zusatzbeiträge ausgeglichen werden sollen.

Stimmt es, dass Krankenkassen auch Gewinne ausschütten können?

Ja. Krankenkassen, die Gewinne erwirtschaften, können diese Prämien an ihre Mitglieder ausschütten. Dies ist sozusagen die positive Kehrseite des Zusatzbeitrags und soll ebenfalls helfen, den Wettbewerb zwischen den Kassen zu intensivieren.

Wer muss den Zusatzbeitrag bezahlen?

Grundsätzlich jedes beitragspflichtige Mitglied einer Krankenkasse. Doch es gibt Regelungen zur Befreiung einiger Personengruppen, darunter Empfänger von Krankengeld, Elterngeld oder Hartz-IV.

Was ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag?

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine Rechengröße, die zur Berechnung des Sozialausgleichs erforderlich ist. Er wird in jedem Herbst vom Schätzerkreis für das Folgejahr neu festgelegt. Rechenbasis ist die wirtschaftliche Entwicklung und Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auf Grundlage dessen wird geschätzt, wie hoch der Finanzbedarf der Krankenkassen sein wird, der nicht durch Beitragszahlungen und Steuerzuschüsse gedeckt ist. Diese Summe ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag.

Gibt es für den Zusatzbeitrag einen Sozialausgleich?

Ja. Liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent über dem beitragspflichtigen Einkommen, so greift die Überforderungsklausel und der Versicherte hat Anspruch auf einen Sozialausgleich. Der Sozialausgleich erfolgt automatisch durch den Arbeitgeber beziehungsweise Rententräger. Ein Antrag wird somit nicht notwendig.

Warum beteiligt sich der Arbeitgeber nicht am Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag soll auch ein Schritt sein, um Lohnkosten von den Gesundheitskosten abzukoppeln, um so den Faktor Arbeit nicht weiter zu verteuern. Deshalb tragen Arbeitnehmer alleine die Kosten für den Zusatzbeitrag.

Was versteht man unter dem Sonderkündigungsrecht?

Wenn eine Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erheben möchte, diesen erhöht oder Prämienzahlungen kürzt oder streicht, können ihre Mitglieder außerplanmäßig kündigen. Der Zusatzbeitrag wird dann nicht fällig. Dies gilt auch, wenn man noch keine 18 Monate bei der jeweiligen Krankenkasse versichert ist.

Was passiert, wenn ich die Frist für die Sonderkündigung verpasse?

Da die Sonderkündigung einmalig gilt, muss bei einem Versäumnis der Zusatzbeitrag gezahlt werden. Krankenkassen können aber auch regulär gewechselt werden, hierbei ist aber eine Mindestmitgliedschaft von 18 Monaten zu beachten.

Kann ich auch später kündigen?

Nicht auf Basis des Sonderkündigungsrechtes. Ein regulärer Wechsel der Krankenkassen kann aber immer erfolgen, wenn man bereits 18 Monate bei der gleichen Kasse versichert ist.

Wofür verwendet die Krankenkasse den Zusatzbeitrag?

Die Verwendung des Zusatzbeitrages unterliegt einem strengen Rahmen. Das Geld darf lediglich eingesetzt zu werden, um finanzielle Engpässe zu beseitigen. Die Krankenkasse darf das Geld nicht verwenden, um ihren Leistungskatalog zu erweitern.

Wie wird sich der Zusatzbeitrag zukünftig entwickeln?

Da die Kosten im Gesundheitswesen voraussichtlich weiter ansteigen werden und es in vielen Parteien ein erklärtes Ziel ist, die Lohnnebenkosten niedrig zu halten, muss zukünftig mit wachsenden Eigenbeteiligungen gerechnet werden. Durch die Erhöhung der Beiträge auf 15,5 Prozent ist die Finanzlage der Krankenkassen in 2011 stabil. Durch Sparmaßnahmen und Reformen wird auch in 2012 kein neues Defizit erwartet. Dennoch geht man davon aus, dass es in den kommenden Jahren mehr Zusatzbeiträge geben wird.

Sind auch privat Versicherte vom Zusatzbeitrag betroffen?

Nein. Private Krankenkassen bekommen keine Mittel aus dem Gesundheitsfonds und sind somit auch nicht berechtigt, Zusatzbeiträge zu erheben. Die Finanzierung läuft regulär über individuelle Beiträge auf Basis einer Risikoberechnung.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag für freiwillig Versicherte?

Da das Einkommen von freiwillig Versicherten variiert, kann die Krankenkasse im Falle prozentualer Zusatzbeiträge regelmäßige Einkommensprüfungen durchführen. Der Zusatzbeitrag kann seit Beginn 2011 von den Krankenkassen in beliebiger Höhe festgelegt werden,

Was passiert, wenn ich den Zusatzbeitrag nicht zahle?

Sie müssen einen Säumniszuschlag von drei Zusatzbeiträgen und mindestens 20 Euro zahlen. Zudem entfällt der Anspruch auf den Sozialausgleich, bis die fällige Summe abgeleistet wurde. Eine Kürzung der Leistungen seitens der Krankenkasse darf jedoch nicht erfolgen.

Kann meine Krankenkasse den Zusatzbeitrag rückwirkend erheben?

Ja. Aber auch hier muss sich die Krankenkasse an die Mitteilungsfrist halten. Machen Sie daraufhin von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, werden auch rückwirkend keine Zusatzbeiträge fällig.