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Höhe der Zusatzbeiträge 2012
Kann eine Krankenkasse ihre Ausgaben nicht mehr allein mit den Geldern aus dem Gesundheitsfonds decken, muss die Krankenkasse zunächst sämtliche Alternativen ausgeschöpft haben, etwa durch Zugriff auf finanzielle Rücklagen. Erst dann kann sie vom Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen.
Dieser Zusatzbeitrag wird von der Versicherung selbst festgesetzt und ist in der Satzung verankert, sofern das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde den Beitrag genehmigt hat. Nicht nur die Höhe kann die Kasse festlegen, sondern auch die Fälligkeit des Beitrages, also wie oft im Jahr der Versicherte zahlen muss, zum Beispiel einmal im Quartal oder jeden Monat. Der Zusatzbeitrag kann vom Versicherten als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden.
Zusatzbeiträge ohne Begrenzung
Vor der Gesundheitsreform hatte eine Krankenkasse nur zwei Möglichkeiten einen Zusatzbeitrag festzusetzen. Entweder pauschal bis zu einer Summe von acht Euro oder höchstens ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Diese Begrenzungen wurden durch die Gesundheitsreform aufgehoben. Die Krankenkassen haben jetzt die Möglichkeit Zusatzbeiträge als festen Eurobetrag in beliebiger Höhe zu erheben. Hintergrund ist der Plan der Bundesregierung, die Finanzierung der Krankenkassen langfristig auf ein neues System umzustellen. Beiträge sollen in der Zukunft unabhängig vom Einkommen in der Form einer Kopfpauschale erhoben werden.
Der Wegfall der Begrenzungen ist allerdings eher theoretisch, denn praktisch werden die Krankenkassen alles daran setzen, die Zusatzbeiträge möglichst gering zu halten. Grund ist der drohende Mitgliederschwund. Außerdem gibt es eine Belastungsgrenze (Sozialausgleich), die Geringverdiener vor den ausufernden Kosten schützen soll.