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Rechte und Pflichten

Der Zusatzbeitrag ist gesetzlich streng geregelt und soll einerseits den Krankenkassen bei der Finanzierung helfen, anderseits den Wettbewerb im Gesundheitswesen verschärfen. Innerhalb dieses Rahmens hat die Kasse bestimmte Rechte und Pflichten, die Sie als Versicherter beachten und kennen sollten.

Rechte der Krankenkassen

Das wesentliche Recht der Krankenkasse besteht zunächst darin, einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben zu dürfen. Dieser darf seit Beginn 2011 in unbegrenzter Höhe festgelegt werden. Die Krankenkassen dürfen den Zusatzbeitrag nur zur Deckung finanzieller Engpässe nutzen und nur sofern alle finanziellen Reserven zuvor aufgebraucht wurden. Zusatzbeiträge dürfen jedoch nicht genutzt werden, um auf dem Rücken der Versicherten Leistungen auszubauen.

Pflichten der Krankenkasse

Im Gegenzug stehen die Krankenkassen in der Pflicht, ihre Versicherten mindestens einen Monat vor Einführung der Zusatzbeiträge persönlich oder über eine Mitgliederzeitschrift zu informieren. Außerdem müssen in den Zweigstellen der Krankenkassen entsprechende Informationsmaterialien ausliegen. Die Krankenkassen dürfen Zusatzbeiträge übrigens auch rückwirkend erheben, aber auch in diesem Fall müssen Sie den Versicherten einen Monat bevor die erste Zahlung fällig wird, darüber informieren.

Was Sie beachten müssen

Als Versicherter verfügen Sie über ein Recht auf Sonderkündigung, im Falle, dass Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Diese hat auch dann die Pflicht, Sie gehen zu lassen, wenn Sie ihr erst vor Kurzem beigetreten sind. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sie fristgerecht (vor der Erhebung des ersten Zusatzbeitrags) von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben.

Da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht, muss Sie jede andere gesetzliche Krankenkasse als Mitglied aufnehmen, wenn Sie Ihrer alten Kasse kündigen. Dies gilt auch im Rahmen einer Sonderkündigung in Folge des Zusatzbeitrags.