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Zusatzbeitrag von der Steuer absetzen 

Der Zusatzbeitrag kann von der Steuer abgesetzt werden. Dies wurde durch einige Änderungen im Steuerrecht seit 2010 (Bürgerentlastungsgesetz) möglich, in welchem unter anderem die Höchstgrenze für die Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen abgeschafft wurde.

Steuerliche Vorteile für Besserverdiener

Von der steuerlichen Absetzbarkeit des Zusatzbeitrages profitieren vor allem Personen mit höherem Einkommen. Verdient ein Arbeitnehmer beispielsweise 60.000 Euro brutto im Jahr und muss einen Zusatzbeitrag in Höhe von acht Euro zahlen, wird dieser durch die steuerliche Absetzbarkeit um etwa 2,50 Euro gesenkt. 

Ursprünglich wurde kritisiert, dass das Bürgerentlastungsgesetz speziell Menschen benachteiligen würde, die von staatlichen Transferleistungen leben. Sie konnten einerseits den Zusatzbeitrag nicht von den Steuern absetzen, hatten anderseits aber auch kein eigenes Einkommen, mit dem sie von Freibeträgen und niedrigen Steuersätzen profitieren konnten.

Mehr Gerechtigkeit durch Sozialausgleich

Um die soziale Gerechtigkeit im Gesundheitswesen zu steigern, wurden Personen, die staatliche Bezüge erhalten, vom Zusatzbeitrag gänzlich befreit. Dazu gehören unter anderem Hartz-IV Empfänger. Versicherte mit einem geringen Einkommen erhalten zudem  finanzielle Unterstützung durch einen Sozialausgleich, sofern der durchschnittliche Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent über dem beitragspflichtigen Einkommen liegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird jährlich im Herbst für das Folgejahr neu festgelegt. 

In Steuererklärung berücksichtigen

Da viele Menschen mit hohen Einkommen ohnehin privat versichert sind, handelt es sich bei Berechnungen zur steuerlichen Absetzbarkeit des Zusatzbeitrags teilweise auch um eher theoretische Konstrukte. In jedem Fall aber sollte, wer aufgrund seiner Erwerbssituation die Möglichkeit dazu hat, den Zusatzbeitrag in seiner Steuererklärung berücksichtigen.