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Widerspruch einlegen nach Zusatzbeitrag 

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds im Januar 2009 haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag einzuführen, sofern ihnen ein erhebliches finanzielles Defizit droht. Betroffene Versicherte haben die Möglichkeit das Sonderkündigungsrecht zu nutzen und die Krankenkasse zu wechseln. Bleibt ein Kunde jedoch Mitglied der Krankenkasse so hat er den Zusatzbeitrag in jedem Fall zu leisten, sonst droht ein Strafgeld sowie der Verlust des Sozialausgleichs.

Zusatzbeitrag verweigern

Laut Krankenkassen ist es keine Seltenheit, dass Versicherungsnehmer den Zusatzbeitrag zunächst ignorieren. Bei der DAK, BKK Gesundheit und BKK für Heilberufe zahlte 2010 etwa jeder fünfte die Zusatzbeiträge nicht. Bei der City BKK war etwa ein Viertel Versicherten im Zahlungsverzug. Versicherte wissen jedoch oftmals gar nicht, dass die Ablehnung der Zahlung hohe Strafen sowie den Verlust des Sozialausgleichs nach sich ziehen kann.    

Erfolgt die Leistung des Zusatzbeitrags sechs Monate in Folge nicht, muss der Versicherte ein Säumniszuschlag von drei Zusatzbeiträgen in Höhe von mindestens 20 Euro leisten. Zudem entfällt der Anspruch auf Sozialausgleich bis die fällige Summe abgezahlt wurde. Die jeweilige Krankenkasse hat jedoch nicht das Recht, die Leistungen des betroffenen Versicherten zu kürzen.

Widerspruch einlegen

Versicherte haben zwar prinzipiell die Möglichkeit Widerspruch gegen den Zusatzbeitrag einzulegen, ein Verfahren ist jedoch kaum erfolgversprechend und verursacht häufig sehr hohe Kosten. Versicherte, deren Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erhebt, können frühzeitig von deren Sonderkündigungsrecht gebraucht machen, um somit zu einer anderen Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag zu wechseln. Das Sonderkündigungsrecht gilt grundsätzlich bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Zahlung des Zusatzbeitrags erstmalig fällig wird. Ist diese Frist verstrichen, ist nur noch eine reguläre Kündigung nach einer 18-monatigen Mitgliedschaft möglich. Betroffene sollten sich daher frühzeitig um einen Wechsel bemühen. Auch die private Krankenversicherung ist eine Alternative, die Beiträge einsparen kann.